Sieben Regeln für Angehörige zum Vorgehen bei Agitation1

  1. Bewahren Sie Ruhe und einen klaren Kopf.
  2. Sprechen Sie freundlich, beruhigend und klar mit dem Betroffenen, um ihn zu beruhigen (»Talking down«).
  3. Versuchen Sie nicht, Halluzinationen und Wahnideen »auszureden«. Für den Betroffenen sind sie real.
  4. Bleiben Sie wertschätzend, empathisch und bieten Sie Ihre Unterstützung an.
  5. Bedenken Sie, dass die Agitiertheit ein Symptom der Erkrankung ist und nicht Ausdruck von Bösartigkeit.
  6. Holen Sie sich professionelle Hilfe und Unterstützung, auch wenn der Betroffene es zunächst ablehnt.
  7. Schalten Sie bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung die Polizei oder das Ordnungsamt ein.

Seien Sie auf den Notfall vorbereitet!


Um in Zukunft für den Krisenfall gewappnet zu sein, sollten Sie sich als Betroffener oder Angehöriger eine Liste mit allen wichtigen Ansprechpartnern machen. Notieren Sie folgende regionale Telefonnummern:

  • Behandelnder Arzt/Psychotherapeut/Psychiatrische Klinik
  • Ärztlicher Notdienst/Psychiatrischer Notdienst
  • Krisendienst (qualifizierte psychiatrische Soforthilfe bei seelischen Krisen jeder Art; nicht in jeder Stadt vorhanden)
  • Polizei/Ordnungsamt (können bei Selbst- und/oder Fremdgefährdung eingreifen und den Betroffenen gegebenenfalls gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen)
  • Krisentelefon (bei psychischen Krisen): 0800 111 0 111 (gebührenfrei) 0800 111 0 222 (gebührenfrei)
  • Sozialpsychiatrischer Dienst (bietet psychisch Erkrankten und deren Angehörigen kostenlose Beratung; meist den Gesundheitsämtern der Stadt angegliedert)
  • Psychosoziale Beratungsstelle (kostenlose Beratung für psychisch Kranke und deren Angehörige; meist zu finden bei der Caritas oder Diakonie
  • Psychiatriekoordinator (Psychiater oder Psychologe bei Stadt-, Kreis- oder Bezirksverwaltung)
  • Selbsthilfegruppen (Adressen finden Sie hier)

Schreiben Sie auch die Telefonnummern von Freunden und Verwandten auf, die Ihnen Unterstützung bieten können. Halten Sie die Telefonnummer eines Taxiunternehmens bereit, das Sie im Ernstfall in die Klinik fahren kann.

Der Krisenpass


Nützlich für Menschen mit Psychoseerfahrung ist im Notfall ein sogenannter »Krisenpass«. In diesen kann der behandelnde Arzt die aktuelle Medikation und Dosierung eintragen sowie die Medikamente, die bei der letzten Krise besonders hilfreich waren.

Medikamente, mit denen der Betroffene schlechte Erfahrungen gemacht hat, werden ebenfalls aufgenommen. Auch Wünsche an die Behandlung können dort festgehalten werden. Außerdem können Sie die Kontaktdaten von Vertrauenspersonen auflisten, die im Krisenfall benachrichtigt werden sollen.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Menschen in der akuten Phase einer Psychose die optimale Medikation erhalten und Vertrauenspersonen über den Klinikaufenthalt informiert werden.

Fragen Sie Ihren Arzt nach dem Krisenpass. Den Krisenpass sollten Sie möglichst ständig griffbereit haben.

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